Beratung mit Leidenschaft
Ob Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung: Als Berater für den Mittelstand nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland stehen wir fest an Ihrer Seite. Dabei gilt es zu agieren und nicht bloß zu reagieren. Unsere Leistungen umfassen alle relevanten Belange der Unternehmen und der dahinterstehenden Personen. Diese erbringen wir im Team mit erfahrenen Mitarbeitern und in enger Abstimmung mit den Mandanten. Wir freuen uns auf das persönliche Gespräch mit Ihnen!
Unsere Leistungen
Steuerberatung
- Einzelabschlüsse
- Konzernabschlüsse
Strategische Steuerplanungen
Aufstellung von Jahresabschlüssen
Erstellung von Steuererklärungen
Laufende steuerliche Beratung
Betreuung von Betriebsprüfungen
Führen von Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsverfahren
Prüfungswesen
- freiwillige
- gesetzliche
- Einzel- und Konzernabschlüsse
- Gründungen
- Umwandlungen
- Spaltungen und Verschmelzungen
- Auseinandersetzungen
- Liquidationen
- Überschuldung
- Unternehmensbewertungen
Durchführung von Abschlußprüfungen:
Durchführung von Prüfungen von Sonderbilanzen, aufgestellt anlässlich von:
Durchführung von Prüfungen zu besonderen Anlässen und Unternehmensan- sowie -verkäufen (Due Diligence-Prüfungen).
Betriebswirtschaftliche Beratung
- Plankosten
- Istkosten usw.
- internen Kontrollsystemen
- Risikofrüherkennungssystemen
- Planungsrechnungen
- Unternehmenswerte
- Verschmelzungen und Akquisitionen
IT-Beratung anlässlich der Auswahl von Hard- und Software
Begleitung der Einführung neuer EDV-Systeme
Zielgerichtete Umstellung des Rechnungswesens auf die Erfordernisse monatlicher und jährlicher Berichterstattung (Management-Informationssysteme) z.B. nach Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträgern für Einzel- und Konzernabschlüsse nach nationalen oder internationalen Regeln
Einführung von Selbstkostenrechnungen nach diversen Methoden:
Einführung und Überwachung von:
Erstellen von Gutachten über:
Moderation
- Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, PartG)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA)
- Gewinn- bzw. Teilgewinnabführungsverträge
- Beherrschungsverträge
- Betriebsverpachtungs- und -überlassungsverträge
Gesellschaftsverträge für Unternehmen verschiedener Rechtsformen:
Unternehmensverträge wie:
Sonstige Beratung
Erbfolgeberatung
Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung
Unternehmensnachfolge
Finanzierungskonzepte
Begleitung bei Bankgesprächen
Beirats- und Aufsichtsratsmandate
Beraterphilosophie
Der Praxisinhaber, Herr Dipl.-Kfm. Dr. Hartmut Schellmann, ist mit einem Team engagierter Mitarbeiter für seine Mandanten tätig. Unsere Mandanten sind Privatpersonen und insbesondere die Gesellschafter inhabergeführter mittelständischer Unternehmen und Unternehmensgruppen mit ihren Betrieben in unterschiedlichsten Rechtsformen und aus diversen Branchen.
Team und Mandanten
Von der Analyse zum Ziel
Die Probleme sind vielschichtig. Am Beginn der Übernahme eines Mandats steht daher stets eine umfassende Bestandsaufnahme, insbesondere der steuerrechtlichen und zivilrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse, aber auch der Organisation.
Zielsetzung ist die Optimierung der rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere die Reduzierung der Steuerbelastung in mittelständischen Unternehmen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Aspekt der Haftungsbegrenzung durch die Bildung von rechtlich selbständigen Untereinheiten zu.
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse erarbeiten wir Lösungsvorschläge, die das wirtschaftliche Umfeld, die rechtlichen Bedingungen und die individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Unsere Vorschläge können daher folgende Bereiche umfassen: Übertragung von Betriebs- in das Privatvermögen und umgekehrt, Umwandlung von Kapital- in Personengesellschaften und umgekehrt, Neugründung und Verschmelzung von Gesellschaften sowie (Re-) Organisation der Aufspaltung von Unternehmen und Gesellschaften. In unseren Lösungsvorschlägen gehen wir auch regelmäßig auf eine auf die Beteiligungsverhältnisse abgestimmte Nachfolgeplanung der Gesellschafter ein.
Grundlage z.B. für die Gestaltung von Betriebsaufspaltungen sind folgende Überlegungen: Wird ein Geschäft über ein einziges Unternehmen betrieben, ist es mit den zivil- und steuerrechtlichen Vor- und Nachteilen der jeweiligen Rechtsform behaftet. Dabei spielen nicht zuletzt Aspekte des Arbeitsrechts eine wichtige Rolle. Um Verbesserungen zu erreichen, müssen aber regelmäßig mehrere Einheiten gebildet werden, um die Vorteile der jeweiligen Rechtsform im Rahmen von Betriebsaufspaltungen nutzen zu können.
Gestaltungsansatz
Betriebsaufspaltung
Eine schlichte und weit verbreitete Form der Betriebsaufspaltung ist dabei die Trennung in Besitzpersonengesellschaft und Betriebskapitalgesellschaft. Diese von einer gewissen Gleichordnung geprägte Struktur stößt aber sehr schnell an ihre Grenzen. Dann wird regelmäßig eine weitergehende, durch Über- und Unterordnung geprägte Unterteilung z.B. in eine Obergesellschaft als Holding mit zwei oder mehr Tochtergesellschaften erforderlich. Jedes Glied der dabei entstehenden Struktur erfüllt bestimmte Funktionen, die auf das jeweilige Geschäft bzw. die Geschäfte der Unternehmensgruppe abgestimmt sind.
Bei allen Maßnahmen ist als wichtige Nebenbedingung die Beschränkung der Komplexität zu beachten. Sollte es zur Gründung neuer organisatorischer Einheiten kommen, ist z.B. über eine klare Definition der Prozesse und Zuständigkeiten dafür zu sorgen, dass nur ein Minimum an Mehrarbeit für die Verwaltung entsteht. Im besten Fall lässt sich durch geschickte Anpassungen sogar die Belastung vermindern. Dies erfordert häufig eine Optimierung der betriebswirtschaftlichen Programme.
Komplexitätsbeschränkung
Mandantenunabhängigkeit
Nach Abschluss einer umfassenden Reorganisation ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter des Mandanten das errichtete System auch beherrschen und auf hohem Niveau halten. Dadurch wird eine maximale Unabhängigkeit von externen Beratern usw. und damit die Vermeidung unnötiger Kosten bei gleichbleibend hoher Effizienz und Effektivität erreicht.
Die Verhältnisse wechseln immer schneller und werden nie einfacher. Das wirkt sich auch auf den Wettbewerb mit größeren Anbietern aus. Um in diesem bestehen zu können, kooperieren wir seit Jahren vermehrt mit anderen Berufsträgern. Auf diese Art und Weise können wir unseren Mandanten das aktuelle Beratungs-Know How eines breit aufgestellten Netzwerks von Spezialisten bieten. Konsequente Kundenorientierung in Verbindung mit bestem Fachwissen und höchstem Engagement ermöglichen es uns, in jeder Hinsicht qualitativ hochwertige Beratung zu absolut wettbewerbsfähigen Bedingungen anbieten zu können.
Netzwerk
Vita
Dr. Hartmut Schellmann
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
1989 bis 1993
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung (WHU) – Otto-Beisheim-Hochschule in Vallendar bei Koblenz, Abschluss als Diplom-Kaufmann
1993 bis 1997
Assistent, Prüfungsleiter in der Praxis des Vaters, Herrn Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl.-Kfm. Johannes Schellmann, und berufsbegleitende Promotion zum Dr. rer. pol. an der Wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung (WHU)
1998
Bestellung zum Steuerberater und Aufnahme als stiller Teilhaber in die Praxis des Vaters, Herrn WP/StB Johannes Schellmann.
2000
Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
2006
Praxisübernahme vom Vater
Kontakt
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